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Kostenübernahme
Krankenkassenanerkennung
Ergotherapie ist bei ärztlicher Verordnung eine Leistung der Grundversicherung und wird abzüglich der regulären 10 % Selbstbeteiligung vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Die Therapien werden gemäss Tarifvereinbarung zwischen Ergotherapeutenverband und Santesuisse (Dachverband der Schweizer Krankenversicherungen) vergütet.
Behandlung in Anwesenheit der Klient:In pro angefangene viertel Stunde:
26.40 Sfr
Vorbereitung / Nachbereitung ohne Anwesenheit der Klient:In
19.80 Sfr
Leistungen, die nach erfolgter Anmeldung, nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z.B. bei nicht Bezahlung der Krankenksassenpolice), können gemäss der aktuellen Tarife den Versicherten in Rechnung gestellt werden.

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