top of page

Kostenübernahme

Krankenkassenanerkennung

Ergotherapie ist bei ärztlicher Verordnung eine Leistung der Grundversicherung und wird abzüglich der regulären 10 % Selbstbeteiligung vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Die Therapien werden gemäss Tarifvereinbarung zwischen Ergotherapeutenverband und Santesuisse (Dachverband der Schweizer Krankenversicherungen) vergütet.

Behandlung in Anwesenheit der Klient:In pro angefangene viertel Stunde:

26.40 Sfr

Vorbereitung / Nachbereitung ohne Anwesenheit der Klient:In

19.80 Sfr

Leistungen, die nach erfolgter Anmeldung, nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z.B. bei nicht Bezahlung der Krankenksassenpolice), können gemäss der aktuellen Tarife den Versicherten in Rechnung gestellt werden.

Löwenzahn Fallschirm-Seed

Terminversäumnis

Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden und nicht neu vergeben werden, können in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Konditionen.

bottom of page